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Bayerisches LSG Urteil vom 21.01.2010 - L 9 AL 407/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorläufige Bewilligung von Arbeitslosenhilfe. abschließende Entscheidung. Erstattungsanspruch. Bedürftigkeitsprüfung. Anrechnung Partnereinkommen aus selbstständiger Tätigkeit. eheähnliche Gemeinschaft. Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte

 

Leitsatz (amtlich)

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts nur dann, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.

 

Orientierungssatz

1. Sind lediglich vorläufig bewilligte Leistungen auf Grund der abschließenden Entscheidung zu erstatten, so hat der Verwaltungsträger hinsichtlich der Rückforderung ebenso wenig Ermessen auszuüben wie sich der Leistungsempfänger auf Vertrauensschutz berufen kann (vgl BSG vom 15.8.2002 - B 7 AL 24/01 R = SozR 3-4100 § 147 Nr 1).

2. Zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit sowie der Rückforderung der in den Zeiträumen gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gem § 45 SGB 10 iVm § 335 Abs 1, 5 SGB 3, soweit keine vorläufige Entscheidung iS des § 328 SGB 3 getroffen wurde.

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Juli 2005 und der Bescheid der Beklagten vom 26. November 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. März 2002 insoweit aufgehoben, als die Beklagte die Bewilligung der Arbeitslosenhilfe vom 01. Januar 1999 bis 27. Januar 1999 und vom 28. November 1999 bis 31. Dezember 1999 aufgehobe...

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