Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BAG Urteil vom 13.02.1979 - 6 AZR 1108/77

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz (redaktionell)

1. Tarifliche Vorschriften, nach denen ein Urlaubsanspruch drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erlischt, haben den Zweck, den Arbeitnehmer zur alljährlichen Inanspruchnahme des Urlaubs zu veranlassen und die sogenannte Hortung des Urlaubs zu vermeiden (urlaubsrechtliche Verfallklausel). Damit sind sie rechtlich von allgemeinen tariflichen Ausschluß- und Verfallklauseln zu unterscheiden.

2. Einem fristlos gekündigten Arbeitnehmer kann, solange das Kündigungsschutzverfahren nicht abgeschlossen ist, hinsichtlich des im Zeitpunkt der Kündigung noch offenen oder danach ggf entstehenden Urlaubsanspruchs eine urlaubsrechtliche Verfallklausel des in Nr 1 bezeichneten Inhalts grundsätzlich nicht entgegengehalten werden.

3. Die Kündigungsschutzklage wahrt eine allgemeine tarifliche Ausschlußfrist, die einfache oder schriftliche Geltendmachung verlangt, hinsichtlich solcher Ansprüche des Arbeitnehmers, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen; dies gilt auch für Urlaubsabgeltungsansprüche (im Anschluß an das Urteil des Vierten Senats BAG 1963-04-10 4 AZR 95/62 = BAGE 14, 156 (161) = AP Nr 23 zu § 615 BGB und an die Urteile des Fünften Senats BAG 1976-06-16 5 AZR 224/75 = AP Nr 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und BAG 1977-03-26 5 AZR 51/76 = AP Nr 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

 

Normenkette

TVG § 4; BUrlG §§ 3, 7

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 05.10.1977; Aktenzeichen 2 Sa 40/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440607

BB 1979, 1143 (LT1-3)

DB 1979, 1466-1467 (LT1-3)

SAE 1981, 62-66 (LT1)

AP § 7 BUrlG Abgeltung (LT1-3), Nr 10

AR-Blattei, ES 1640 Nr 230 (LT1-3)

AR-Blattei, Urlaub Entsch 230 (LT1-3)

EzA § 7 BUrlG, Nr 22 (LT1-3)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Rechtsprechung: Die wichtigsten BAG-Urteile des Jahres 2022
Entscheidung Möglichkeiten Weg
Bild: Pexels / Josh Sorenson

Auch im Jahr 2022 gab es wieder etliche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die für die tägliche Praxis von großer Bedeutung sind - ob zur Zeiterfassung, zu Verjährung und Verfall von Urlaubsansprüchen, zu Freistellungstagen bei Krankheit oder grenzüberschreitenden Versetzungen. Unsere Online-Redaktion hat einen Überblick über die wichtigsten Urteile des Jahres und ihre Auswirkungen zusammengestellt.


BAG-Urteil : Kein doppelter Urlaubsanspruch nach rechtswidriger Kündigung
Saying good bye. Handsome man in casual wear holding box with personal things and leaving modern off
Bild: Adobe Stock / Svitlana

Wenn Beschäftigte nach einer rechtswidrigen Kündigung einen neuen Job beginnen, müssen sie sich den Urlaub, den sie vom neuen Arbeitgeber erhalten haben, auf den Urlaubsanspruch, den sie dem vorigen Arbeitgeber gegenüber haben, anrechnen lassen. Das hat das BAG entschieden.


BAG-Urteil: Urlaubsabgeltung unterliegt tariflicher Ausschlussfrist
Stundenglas Sanduhr Geld Taschenrechner Fristen
Bild: Getty Images

Der Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub kann aufgrund einer tariflichen Ausschlussfrist verfallen. Daran hält das BAG auch angesichts der neueren EuGH-Urlaubsrechtsprechung fest. Für Arbeitsverhältnisse, die vor der Änderung der Rechtsprechung endeten, gelten für den Fristbeginn Ausnahmen.


Rechtssichere Anwendung: Kommentar zum Außensteuergesetz
Kommentar zum Außensteuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Buch bietet eine praxisnahe und fundierte Analyse der AStG-Vorschriften. Ausgehend von Aufbau, Gegenstand, Zweck und Stellung der jeweiligen Norm in der Rechtsordnung erfolgt eine systematische Kommentierung des Gesetzestextes. Erläuterungen und Tipps für die Praxis runden den Kommentar ab.


BAG 6 AZR 299/80
BAG 6 AZR 299/80

  Entscheidungsstichwort (Thema) Urlaubsanspruch und Kündigungsschutzprozess  Leitsatz (redaktionell) 1. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat grundsätzlich nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt. Der Ablauf von ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren