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ArbG Frankfurt am Main Urteil vom 26.06.1985 - 9 Ca 483/84

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der Verfassungswidrigkeit des § 79 Abs 3 BPersVG wegen Verstoß gegen Art 3 GG

 

Orientierungssatz

Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 79 Abs 3 BPersVG wegen Verstoßes gegen Art 3 GG insoweit verfassungswidrig ist, als dort vorgesehen ist, daß bei der Kündigung eines Arbeiters während der Probezeit der Personalrat lediglich anzuhören ist, während er bei der Kündigung eines Angestellten während der Probezeit gemäß § 79 Abs 1 BPersVG mitzuwirken hat. (Az beim BVerfG - 1 BvL 21/85 -).

 

Normenkette

GG Art. 3, 100; BPersVG § 79 Abs. 3, 1

 

Nachgehend

BVerfG (Entscheidung vom 22.02.1994; Aktenzeichen 1 BvL 21/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446324

ArbuR 1986, 158-158 (S1)

PersR 1986, 137-138 (T)

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