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zfs 11/2024, zfs Aktuell / 1.1 Commercial Courts und Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit

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Am 10.10.2024 ist das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) v. 7.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2024 I Nr. 302 v. 10.10.2024). Es tritt im Wesentlichen am 1.4.2025 in Kraft. Das Gesetz eröffnet den Ländern die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Senate bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht als Commercial Court einzurichten, der im ersten Rechtszug für Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000,00 EUR für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen, aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen sowie zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrat zuständig ist, sofern die Parteien dies ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren oder sich der Beklagte auf einen entsprechenden Antrag des Klägers in der Klageerwiderung rügelos einlässt. Optional kann ein Commercial Court auch in Berufungs- und Beschwerdesachen in den vorgenannten Rechtsgebieten eingerichtet werden. Zudem werden die Landesregierungen ermächtigt, bei ausgewählten Landgerichten Zivilkammern oder Kammern für Handelssachen einzurichten, bei denen die Verhandlung in den genannten Rechtsgebieten vollständig in englischer Sprache geführt wird (Commercial Chambers). Ausgenommen von der Neuregelung sind Streitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Gesetz soll der Stärkung des Justiz- und Wirtschaftsstandortes Deutschland dienen und die Wettbewerbsfähigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhöhen.

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