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ZAP 6/2025, Zum Umgang mit der Aussageanalyse – eine kri ... / 1. Voraussetzungen

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Die Methode setzt also mindestens voraus, dass

  1. die einzelnen Indikatoren überhaupt einen messbaren Wert aufweisen und
  2. dieser Wert überzufällig häufig bei wahren Aussagen vorkommt, jedenfalls öfter als bei subjektiv unwahren Aussagen.

Tatsächlich ist der Wert der einzelnen Realkennzeichen gerade nicht messbar, sondern kann allenfalls geschätzt werden, und ferner sind die gängigen 19 Realkennzeichen gerade nicht empirisch validiert, sondern allenfalls sieben (s.o.; Makepeace, a.a.O., S. 60 m.w.N.).

Fiedler/Schmid sagen als Beispiel zur Aggregation voraus, dass zehn nur schwach über dem Zufall liegende Kriterien eine Vorhersagbarkeit von 64 % ergeben und bei 20 Beobachtungen/Kriterien ein Wert von 78 % erreicht werden könnte. Die konkrete Berechnung wird in dem Gutachten allerdings nicht mitgeteilt, sondern nur auf die Formel von Spearman und Brown verwiesen (vgl. Fiedler/Schmid, a.a.O., S. 5, 12).

 

Hinweis:

Bereits hier hätten die „Alarmglocken” schrillen müssen, denn weder reicht eine Vorhersagbarkeit von 64 % noch von 78 % für irgendeine verlässliche Schlussfolgerung, die mehr als Raten/Meinen/Glauben/Vermuten sein soll, aus. Weiter dürften in der forensischen Praxis auch kaum Fälle bekannt sein, in denen von 20 Realkennzeichen ausgegangen werden kann, zumal der gängige Katalog nur 19 Kriterien umfasst. Fiedler/Schmid teilen in ihrer Argumentation z.B. das Detailkriterium in diverse einzelne „Beobachtungen” auf, nämlich das Vorliegen oder Nichtvorliegen von zeitlichen Details, sozialen Details, emotionalen Details und physikalischen Details (vgl. Fiedler/Schmid, a.a.O., S. 5, 11), sodass aus einem einzigen Kriterium (Detailkriterium) offenbar vier Einzelkriterien geworden sind.

Die Methode setzt weiter

3. voraus, dass die einzelnen Kriterien statistisch voneinander unabhängig...

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