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ZAP 6/2017, Aufhebungsvertrag – Muster für die Anwaltspraxis

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I. Vorbemerkung

Durch einen Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Beachtung von Kündigungsschutzbestimmungen und Kündigungsfristen beendet werden. Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich von den Parteien beendet, ohne dass zuvor von dem Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen wurde. Rechtlicher Beendigungstatbestand ist folglich die Vereinbarung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Nach § 623 BGB ist Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Aufhebungsvertrag die Einhaltung der Schriftform des § 126 BGB unter Ausschluss der elektronischen Form. Mündliche Absprachen, Faxe oder E-Mails reichen nicht aus.

 

Literaturhinweis:

Ausführlich zum Aufhebungsvertrag s. Maaß ZAP F. 17, S. 1221 ff.

II. Muster: Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

zwischen:

 
(1) (...) (Name und Adresse des Arbeitnehmers)
      – nachfolgend "Arbeitnehmer" –
       
(2) (...) (Name und Adresse des Unternehmens)
      – nachfolgend "Arbeitgeber" –

§ 1 Beendigung

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen seit dem (...) bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betrieblichen/betriebsbedingten Gründen mit Ablauf des (...) sein Ende finden wird.

 

Gestaltungshinweise:

  • Üblicherweise vereinbaren die Parteien den Beendigungszeitpunkt unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist. Gebunden sind sie hieran allerdings nicht. Jedoch kann aus verschiedenen Gründen, z.B. wegen der Suche nach einer neuen adäquaten Beschäftigung oder mit Blick auf Dauer und Höhe eines ggf. in Anspruch zu nehmenden Arbeitslosengeldes, ein im Vergleich zur Kündigungsfrist später liegender Beendigungstermin vereinbart werden.
  • Der Hinweis, dass die Beendigung "auf Veranlassung des Arbeitgebers" erfolgt, dient dazu, gegenüber den Behörden zu dokumentieren, dass es sich bei der Abfindung um eine Entschädigung für ...

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  • § 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
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