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ZAP 10/2020, Rechtsprechungsübersicht zum Straßenverkehr ... / 7. "E-Scooter" (eKFV)

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Die am 15.6.2019 in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 6.6.2019 (BGBl I, S. 756) betrifft vorrangig sog. E-Scooter. Deren Nutzung im Verkehr hat in der Praxis zu vielen tatsächlichen Problemen und rechtlichen Fragen geführt (näher Deutscher ZAP F. 9, S. 1105 und demnächst in VRR 2020, zur strafrechtlichen Seite s.u. II 1 u. 4). Der aufgrund der "Corona-Pandemie" weitgehend eingestellte Verleih von E-Scootern entschärft die Problemlage nur für diese Zeit. In einer noch zur früheren MobHV ergangenen Entscheidung hat sich das OLG Koblenz (DAR 2020, 36) zu den Pflichten des Führers eines Segways geäußert, die nunmehr der eKFV unterfallen.

 

Hinweise:

Die aktuelle Entwicklung des Straßenverkehrsrechts wird aufgezeigt von Heß/Burmann NJW 2019, 3036. Vorsätzliche Schädigungen im Straßenverkehr werden von Burmann/Jahnke DAR 2020, 128 behandelt. DashCam-Aufnahmen im Zivilprozess erörtert Giersen NZV 2020, 70. Zur Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten bei irreführender Benutzung des Blinkers Rebler NZV 2020, 76 u. zfs 2019, 544. Das Thema "Zweiräder und ähnliche Objekte im Straßenverkehr: Deckung, Haftung, Mitverantwortung" stellt Jahnke NZV 2019, 601 dar. Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses seitens des Haftpflichtversicherers OLG Karlsruhe DAR 2020, 571 m. Anm. Zell. Zu den Anforderungen an die Substanziierung des Klägervortrags zu erlittenen Verletzungen BGH NJW 2019, 3236. Eine Bilanz des "Neuen Schadensersatzrechts 2002" zieht Lang zfs 2020, 64. Die grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU wird behandelt von Buse DAR 2020, 2; Frese NZV 2020, 1; Riedmayer/Bouwmann DAR 2019, 541 (EuGH-Rechtsprechung).

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