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Teil G: Gnade

Detlef Burhoff, Dr. Peter Kotz
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Gnade, Allgemeines [Rdn 1]

 

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

1. Das Begnadigungsrecht führt in unserem Rechtssystem ein Schattendasein, kann jedoch für einen Verurteilten die letzte Chance sein, eine Milderung oder ein Absehen der Strafe zu erlangen. Gnade kann jedoch nicht willkürlich gewährt werden.
2. Ein erstes Verständnis des Gnadenwesens kann durch eine historische Betrachtung gewonnen werden.
3. Die Geschichte zeigt, dass Gnade stark auch von der Theologie geprägt ist.
4. Einige Philosophen sehen das Gnadenrecht als notwendige Komponente zur Herstellung einer "wahren Gerechtigkeit" an, wobei jedoch willkürliche Gnadenerlasse abgelehnt werden.
5. Nach heutigem Gnadenverständnis bietet Gnade die Möglichkeit rechtskräftig verhängte Strafen zu durchbrechen. Gnade beseitigt nicht die Schuld des Verurteilten.
6. Verwandte Rechtsinstitute sind die Amnestie und Abolitionen.
 

Rdn 2

 

Literaturhinweise:

Beccaria, Die delitti e delle pene, 1871

Birkhoff/Lemke, Gnadenrecht: Ein Handbuch, 2012

Filangieri, System der Gesetzgebung, Band 4, 1784, S. 721 ff.

Grewe, Gnade und Recht, 1936

Geerds, Gnade, Recht und Kriminalpolitik, 1960

Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, § 282, S. 293 ff.

Kant, Metaphysik der Sitten, 1797, S. 171

Klein, Gnade – ein Fremdkörper im Rechtsstaat, 2001

Grotius, Drei Bücher vom Recht des Krieges und des Friedens nebst einer Vorrede von Christian Thomasius zur ersten deutschen Ausgabe des Grotius vom Jahre 1707, 1950, S. 345 f.

König, Grundrechtsbindung und gerichtliche Nachprüfung von Gnadenakten, 1961

Laband, Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, Band III

MAH-Birkhoff/Müller-Jacobsen, Teil D, § 23

Maurer, Das Begnadigungsrecht im modernen Verfassungs- und Kriminalrecht, 1979

Overath, Tod und Gnade. Die Todesstrafe in Bayern im 19. Jahrhundert, 2001

Radbruch, Rechtsphilosophie, 1999, §...

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  Rdn 2 Literaturhinweise: Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Doleisch von ...

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