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Stellenausschreibung

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Stellenausschreibung ist eine Mitteilung des Arbeitgebers an Mitarbeiter (interne Ausschreibung) und/oder interessierte Dritte (externe Ausschreibung) über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle. Die Stellenausschreibung enthält in der Regel ein kurzes Anforderungsprofil an den Stelleninhaber sowie eine kurze Stellenbeschreibung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Vorschriften des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbieten eine ungerechtfertigte Diskriminierung bei Stellenanzeigen (§§ 11, 7, 1 AGG). Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind zudem Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Stellenausschreibungen geregelt.

Arbeitsrecht

1 Grundlagen und Pflichten

Welcher Mittel der Arbeitgeber sich bedient, um bei einer beabsichtigten Einstellung von Arbeitnehmern eine möglichst große Auswahl zu haben und möglichst qualifizierte Arbeitnehmer zu finden (z. B. Anzeigen in Presse oder Internet, Einschaltung der Agentur für Arbeit oder privater Arbeitsvermittler), ist grundsätzlich seine Sache. Insbesondere haben Bewerber oder einzelne Arbeitnehmer des Betriebs keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Arbeitgeber offene Stellen ausschreibt.

Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebs ausschreibt, aber auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.[1]

[1] § 7 Abs. 1 TzBfG.

2 Innerbetriebliche Stellenausschreibung/Beteiligung des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, so kann dieser nach § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die Geltendmachung kann nur durch den örtlichen Betriebsrat, nicht aber den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat erfolgen.[1] Der Betriebsrat kann keine Ausschreibung nur aus Anlass eines konkreten Einzelf...

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