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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Absetzungen für Abn ... / II. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
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1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

 

Tz. 31

Stand: EL 145 – ET: 10/2025

Die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines abnutzbaren, beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsguts können in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (bis einschl. 2017: 410 EUR) netto (d. h. ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG, Anhang 10).

Es handelt sich bei der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG (Anhang 10) um ein steuerliches Wahlrecht, welches für jedes Wirtschaftsgut separat, d. h. also auch unterschiedlich ausgeübt werden kann.

 

Tz. 32

Stand: EL 145 – ET: 10/2025

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GwG) müssen unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einem besonderen, laufend zu führendes Verzeichnis (sog. Anlageverzeichnis) aufgeführt werden, wenn die Anschaffungskosten/Herstellungskosten des Wirtschaftsguts den Wert von 250 EUR (bis einschl. 2017: 150 EUR) übersteigen. Diese Regelung gilt nicht nur für bilanzierende, sondern auch für die Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ermitteln (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10), sog. Einnahmenüberschussrechnung (EAÜ).

Betragen die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts nicht mehr als 250 EUR (bis einschl. 2017: 150 EUR), bedarf es keiner besonderen Aufzeichnung.

 

Tz. 33

Stand: EL 145 – ET: 10/2025

Ein GwG kann bei Vereinen z. B. für folgende bewegliche Wirtschaftsgüter gegeben sein:

  • Einrichtungsgegenstände (z. B. Fernsehgeräte, Bestuhlung, Theke usw.);
  • Wirtschaftseinrichtungen (z. B. Kücheneinrichtung, wie Schränke, Herde, Gläser; Reinigungsgeräte);
  • Büroeinrichtungen (Lampen, Stühle, Schreibtische).

2. Geringwertige Wirtschaftsgüter – Rechtslage 2008 und 2009

 

Tz. 34

Stand: EL 145 – ET: 10/2025

In den Jahren ...

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