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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe Plus beantragen, wie bspw. Schauspieler/innen?

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Grundsätzlich gilt auch für kurz befristet Beschäftigte der Darstellenden Künste und unständig Beschäftigte aller Branchen, dass sie antragsberechtigt für die Neustarthilfe Plus sind, wenn 51 % der Einkünfte als freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit stammen. Allerdings gilt die Besonderheit:

Auch die Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen und unständigen Beschäftigungsverhältnissen in 2019 gelten für die Prüfung der Antragsberechtigung der Neustarthilfe Plus (vgl. 2.1, 2.4) als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wenn:

  • es sich um kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen in den Darstellenden Künsten handelt, d.h. die Tätigkeiten entsprechend der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit unter Nr. 94 ("Darstellende und unterhaltende Berufe") oder unter Nr. 8234 ("Berufe in der Maskenbildnerei") fallen[1] oder
  • es sich um unständige Beschäftigungsverhältnisse von weniger als sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen handelt
  • und die Antragstellenden für Juli 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden die nichtselbständigen Einnahmen aus diesen Beschäftigungsverhältnissen selbständigen Einkünften im Sinne der Neustarthilfe Plus gleichgesetzt:

  • Falls Sie zusätzlich Einkünfte aus freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit haben: Sie können die vorgenannten nichtselbständigen Einkünfte zu Ihren möglichen Einkünften aus einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit dazuzählen. Soweit im Vergleichszeitraum die Summe dieser Einkünfte mindestens 51 % Ihrer Gesamteinkünfte betragen hat, können Sie die Neustarthilfe Plus beantragen.
  • Falls Sie keine zusätzlichen Einkünfte aus freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit haben: ...

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