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Mustertexte / VI. Unterlassungsklage

Prof. Dr. iur. Johanna Schmidt-Räntsch, Dr. Nicole Reh
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Rz. 17

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Muster 4.17: Unterlassungsklage

Amtsgericht Frankfurt am Main

Postfach 10 01 01

60001 Frankfurt am Main

Klage

in der Wohnungseigentumssache[38]

der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE), Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. Walter, Nußallee 25, 60300 Frankfurt am Main,

Klägerin,

– Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meier und Müller, Frankfurt am Main, Gerichtsfach 2001 –,

gegen

den Wohnungseigentümer Hans Becker, Hohlweg 1, 84000 München,

Beklagter

wegen Unterlassung.

Streitwert: 5.000,00 EUR

Unter Einzahlung eines Kostenvorschusses von 483,00 EUR[39] kündigen wir im Namen und mit Vollmacht der GdWE, folgende Anträge an:

1. Dem Beklagten wird aufgegeben, dafür zu sorgen, dass die Mieter der Wohnung Nr. 47 in der im Rubrum genannten Liegenschaft die Hausordnung beachten, insbesondere ruhestörenden Lärm und Belästigungen von Bewohnern der Liegenschaft unterlassen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Begründung:

Der Beklagte ist im Wohnungsgrundbuch von Frankfurt am Main als Eigentümer der Wohnung Nr. 47 der obengenannten Liegenschaft eingetragen.

 
Beweis: Grundakten für Frankfurt am Main, Bezirk 10, Band 22, Blatt 7599

Der Beklagte hat seine Wohnung vermietet. Die Mieter werfen Müll vom Balkon und halten die Ruhezeiten der Hausordnung nicht ein. Herr Müller, der Mieter des Eigentümers Fritz, hat die Verstöße gegen die Hausordnung notiert. Die Leseabschrift der Aufzeichnungen des Mieters Müller (Anlage K1) wird zum Gegenstand des Vortrags gemacht. Die Mieter des Antragsgegners verstoßen danach fortlaufend gegen die Hausordnung.

 
Beweis: Zeugnis des Herrn Müller, Goetheallee 10–12, 63000 Frankfurt am Ma...

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