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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sondervergütungen

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Rz. 1

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Sondervergütungen sind – nicht nur für Führungskräfte – eine kostengünstige Ergänzung der üblichen, in bar ausgezahlten Bezüge (Lohn, Gehalt). Sie führen oft zu höheren Nettobezügen als eine wertgleiche Anhebung der üblichen Bezüge, weil sich mit ihnen eine steuergünstige Bewertung (> Rz 2), die einer teilweisen Steuerbefreiung gleichkommt, oder besondere Steuerbefreiungen oder Regelungen zur > Pauschalierung der Lohnsteuer (> Rz 4) ausschöpfen lassen, für die in bestimmten Fällen keine oder (nur) geringere Beiträge zur > Sozialversicherung anfallen (> Rz 3 f).

 

Rz. 2

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Für eine günstige Bewertung, die wie eine teilweise Abgabenbefreiung wirkt, kommen in Betracht:

• ArbG-Darlehen; zur Besteuerung der Zinsverbilligung > Darlehen Rz 18 ff;
• die private Nutzung eines Dienst- oder Firmenwagens (vgl § 8 Abs 2 Satz 2–5 EStG; im Einzelnen > Kraftfahrzeuggestellung);
• die Ausgabe von Gutscheinen bzw Essenmarken für die Einnahme einer Mahlzeit in der eigenen Kantine oder einem Vertragsrestaurant (Restaurantschecks). Zahlt der ArbN einen Eigenbeitrag in Höhe des Sachbezugswerts (für 2020 sind das für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 EUR; > Anh 15 S 19), bleibt die Preisdifferenz zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Mahlzeit steuer- und beitragsfrei (> Mahlzeiten Rz 35 ff; vgl § 1 SvEV). Zu einer günstigen Besteuerung der nicht steuerfreien geldwerten Vorteile > Rz 4;
• kostenloser oder verbilligter Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus dem eigenen Betrieb. Hierfür gibt es einen Freibetrag von 1 080 EUR im Kalenderjahr (vgl § 8 Abs 3 EStG; > Rabatte). Solche Leistungen sind insoweit auch beitragsfrei (vgl § 1 SvEV; > Anh 15). Das gilt nicht nur für Freiflüge des > Fliegendes Personal der Fluggesellschaften (> Rabatte Rz...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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