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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sonderausgaben / bb) Arbeitnehmer mit steuerfreien Beitragszuschüssen

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Rz. 63

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Bei ArbN, die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV erhalten haben, ist der sich in den einzelnen Jahren ergebende Abzugsbetrag um diese Beträge zu kürzen (§ 10 Abs 3 Satz 5 EStG). Haben beide > Ehegatten / > Lebenspartner steuerfreie ArbG-Leistungen erhalten, ist der Abzugsbetrag um beide Beträge zu kürzen.

 

Rz. 64

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

ArbG-Leistungen iSv § 3 Nr 62 Satz 1 EStG sind Ausgaben des ArbG, zu denen er nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist (> Sozialversicherung), idR der ArbG-Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (> R 3.62 Abs 1 LStR).

 

Beispiel 2:

Der ledige Stpfl A ist ArbN. Er hat im VZ 2020 für seine Basisversorgung als ArbN-Anteil zur GRV 7 440 EUR und außerdem Beiträge von 2 400 EUR für eine zusätzlich abgeschlossene Rürup- bzw Basisrente (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG; > Rz 32), insgesamt also 9 840 EUR, ausgegeben. Zusätzlich wird ein steuerfreier ArbG-Anteil iHv 7 440 EUR gezahlt.

Es können folgende Vorsorgeaufwendungen als SA abgezogen werden (§ 10 Abs 1 Nr 2 iVm Abs 3 EStG):

 
ArbN-Beitrag GRV 7 440 EUR  
ArbG-Beitrag GRV 7 440 EUR  
Basisversicherung 2 400 EUR  
insgesamt   17 280 EUR
Höchstbetrag   25 046 EUR
Abzug für den VZ 2020    
90 % des insgesamt geleisteten Betrags von 17 280 EUR = 15 552 EUR  
abzüglich steuerfreier ArbG-Anteil 7 440 EUR  
verbleibender Betrag   8 112 EUR

Zusammen mit dem steuerfreien ArbG-Beitrag werden damit Vorsorgeaufwendungen iHv 15 552 EUR von der Besteuerung freigestellt. Dies entspricht 90 % der insgesamt für A geleisteten Beiträge (> Rz 61/1).

 

Rz. 65

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Für die Kürzung reicht es nicht aus, wenn als Leistungen iSv § 3 Nr 62 EStG vom ArbG lediglich Beiträge zur AV entrichtet werden u...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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