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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sonderausgaben / d) Beiträge für bestimmte kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte (Rürup- oder Basisrente-Alter; § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG)

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Rz. 32

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Mit dem SA-Abzug werden Beiträge zum Aufbau einer Rürup- oder Basisrente-Alter gefördert. Das ist eine kapitalgedeckte RV mit einem privaten Versicherer, die – ebenso wie die GRV – zur Basisversorgung gehört (> Renteneinkünfte Rz 20 ff). Der Versicherungsvertrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen (vgl § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG; zu Einzelheiten > Rürup-Rente), die denen von Anwartschaften aus einer GRV iSv § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG entsprechen. Beiträge zur Rürup- oder Basisrente-Alter können nur berücksichtigt werden, wenn der Vertrag eine Leibrente vorsieht, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Stpfl beginnt (bei vor dem 01.01.2012 abgeschlossenen Verträgen ist regelmäßig die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend). Zur Riester-Rente > Rz 110. Seit dem VZ 2010 ist für den SA-Abzug der Beiträge zusätzliche Voraussetzung, dass der Vertrag nach § 5a AltZertG zertifiziert ist (§ 10 Abs 2 Satz 2 EStG). Der Anbieter ist seit dem VZ 2019 nach Maßgabe des § 93c AO verpflichtet, die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten Beiträge an die > Zentrale Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln (§ 10 Abs 2a EStG). Bis einschließlich VZ 2018 war eine Einwilligung (vorherige Zustimmung; vgl Legaldefinition in § 183 BGB) des Stpfl in die elektronische Datenübermittlung erforderlich.

 

Rz. 33

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Im Todesfall kommt das nicht verbrauchte Deckungskapital grundsätzlich der Versichertengemeinschaft zugute. Deshalb dürfen die Vertragsbedingungen keine Auszahlung an die Erben vorsehen. Der Vertrag muss eine Übertragung der Ansprüche zB im Wege der Schenkung auf eine andere Person ausschließen. Es muss außerdem vertraglich ausgeschlossen sein, dass die Ansprüche zB sicherungshalber abgetreten oder ve...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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    417
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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