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Großbritannien: Schottland / D. Scheidung

Catharina von Hertzberg, Dr. iur. Felix Odersky
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Rz. 13

Das Scheidungsverfahren ist in Schottland im Divorce (Scotland) Act 1976 geregelt. Einziger Scheidungsgrund ist die unwiederbringliche Zerrüttung der Ehe, die aber nur als nachgewiesen gilt, wenn[19]

▪ ein Partner Ehebruch begangen oder sich so verhalten hat, dass ein Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist;
▪ die Ehegatten ununterbrochen ein Jahr getrennt gelebt haben und beide mit der Scheidung einverstanden sind; oder
▪ die Ehegatten ununterbrochen zwei Jahre getrennt gelebt haben.
 

Rz. 14

Scheidungsverfahren können sowohl beim Court of Session als auch beim sheriff court eingeleitet werden.[20] In der Praxis wird die ganz überwiegende Zahl von Letzteren verhandelt. Unter der Voraussetzung, dass die Scheidung einverständlich aufgrund einjähriger Trennung erfolgt, keine gemeinsamen Kinder unter 16 Jahren vorhanden sind und kein Antrag auf finanzielle Ausgleichsanordnungen gestellt wird, kann die Scheidung als Gerichtsbeschluss ohne Anwaltszwang aufgrund einer notariell beglaubigten, formularmäßigen Erklärung der Beteiligten erfolgen.[21] In allen anderen Fällen ist zunächst eine Scheidungsklage einzureichen. Stimmt sodann der Antragsgegner der Scheidung zu bzw. widerspricht er nicht innerhalb der Ladungsfrist von 21 Tagen, kann das Verfahren vereinfacht weitergeführt werden. Es genügt dann, dass der Beweis für den maßgeblichen Scheidungsgrund durch affidavits des Antragstellers und eines Zeugen erbracht wird, ohne dass diese persönlich im Gericht erscheinen müssen. Beim Scheidungsurteil wird im Unterschied zum englischen Recht nicht zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen unterschieden; allerdings wird es erst nach Ablauf der Berufungsfristen endgültig ausgefertigt.

[19] Vgl. dazu s. 1 Divorce (Scotland) Act 1976 in der Fassung der ss. 11–15 Family Law (Scotland)...

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