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Großbritannien: England und Wales / 1. Allgemeine Merkmale

Dr. iur. Felix Odersky
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Rz. 138

Die Inheritance Tax (IHT), die einheitlich für das gesamte Vereinigte Königreich gilt, ist in erster Linie als Steuer auf den gesamten Nachlass konzipiert und unterscheidet sich damit von der deutschen Regelung, den Zufluss beim jeweils Begünstigten zu erfassen (Nachlasssteuer).[156] Allerdings kennt auch England neben Steuerermäßigungen für einzelne Vermögensteile personenbezogene Ausnahmen, insbesondere für Ehegatten, so dass die Frage, wer lebzeitig oder testamentarisch bedacht werden soll, bei der Nachlassplanung nicht gänzlich außer Betracht bleiben darf. Auch lebzeitige Zuwendungen unterfallen grundsätzlich der IHT, sind aber größtenteils von der Besteuerung ausgenommen, wenn sie mehr als sieben Jahre vor dem Tod des Schenkers erfolgten.

 

Rz. 139

Dem Konzept der Nachlasssteuer folgend, wird das Vermögen nach Überschreitung des allgemeinen Freibetrags von 325.000 £[157] (ggf. zuzüglich eines besonderen Freibetrags für eigengenutzte Immobilien bei einer Übertragung an Kinder) einheitlich mit einem festen Steuersatz von 40 % besteuert,[158] unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis der Begünstigten zum Erblasser. Bei lebzeitigen Zuwendungen beträgt der Steuersatz 20 %, kann aber nachträglich im Fall des Todes auf bis zu 40 % angehoben werden.

[156] Die IHT, die bis 1986 zutreffender als Capital Transfer Tax bezeichnet wurde, ist geregelt im Inheritance Tax Act (IHTA) 1984. Zu beachten ist, dass die nachfolgende Darstellung nur eine allgemeine Einführung in das Erbschaftsteuersystem geben kann, das Gesetz aber für viele Einzelfälle, z.B. bei der Besteuerung verschiedener trust-Arten oder im Unternehmensbereich, spezielle Regelungen vorsehen kann.
[157] Bereits unverändert seit 2009; vgl. zur letzten Erhöhung s. 155 Finance Act 2006.
[158] Dieser Satz ist gemäß Financ...

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