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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

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Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten zahlreiche Beispiele aus der Praxis.

Internationale Aspekte spielen im anwaltlichen Alltag immer häufiger eine Rolle, ganz besonders im Familienrecht. Dennoch erfährt man an den deutschen Universitäten nur wenig oder gar nichts darüber. Nach dem Studium sei man auf "learning by doing" angewiesen, konstatierte Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bei der Begrüßung der mehr als 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es waren aber beileibe nicht nur Berufsanfänger, die an der Veranstaltung teilnahmen. Denn auch für den erfahrenen Familienanwalt oder die kompetente Anwältin ist es überaus schwierig, sich auf internationalem Gebiet zurechtzufinden. Es fängt damit an, das anzuwendende Recht zu finden, es sind eben nicht in jeder Gesetzessammlung zum Beispiel die EU-Verordnungen mit ihren Erwägungsgründen abgedruckt. Das bedeutet mühsame und oft erfolglose Recherchen. Deswegen war es mehr als hilfreich, zunächst in die Grundlagen des Internationalen Familienrechts eingeführt zu werden.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Vomberg aus Frankfurt erläuterte in seinem ausführlichen Vortrag zunächst die Grundbegriffe wie "Kollisionsrecht", "Ordre Public", "Statut" oder "Sachrecht" und stellte dann zahlreiche Fälle aus seinem großen Erfahrungsschatz vor. Zum Beispiel die Geschichte des deutschen Ehepaares, das in Belgien lebt. Der Mann ist Vorstandsvorsitzender eines Pharmakonzer...

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