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England und Wales1 England und Wales sind zwei getrennte ... / L. Insolvenz der Ltd.

Philipp Simon
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I. Rechtsgrundlagen und Begriffsabgrenzungen

 

Rz. 496

Rechtsgrundlage für alle Vollabwicklungen von Ltd.s ist der Insolvency Act 1986, dessen letzte konsolidierte Fassung aus dem Jahr 1986 stammt.

 

Rz. 497

Die im Rahmen einer Vollabwicklung anzuwendenden Verfahren entsprechen nicht zwingend dem Insolvenzverfahren nach deutschem Vorstellungsbild. Das englische Recht kennt auch im Fall einer insolventen Gesellschaft Verfahren, in denen die Abwicklung der Gesellschaft durch einen Liquidator oder Insolvenzverwalter, ansonsten aber ohne ein gerichtliches Verfahren stattfindet (out of court), und Verfahren, in denen eine insolvente Gesellschaft aufgrund eines an das Insolvenzgericht gerichteten Antrags und aufgrund eines durch das Gericht begleiteten Verfahrens (by the court) abgewickelt wird.

 

Rz. 498

Die Darstellung folgt im weiteren Verlauf der Grundunterscheidung des englischen Rechts, welches zwischen freiwilliger Abwicklung (voluntary winding up) und zwangsweiser Abwicklung (compulsory winding up) unterscheidet. In diesem Abschnitt werden ausschließlich die Formen der zwangsweisen Abwicklung vorgestellt. Die freiwilligen Verfahren werden unter dem Oberbegriff der Auflösung der Gesellschaft dargestellt. Im Rahmen der Darstellung ist lediglich ein sehr kurzer Überblick möglich.

II. Möglichkeiten der außergerichtlichen Sanierung und des Gläubigerschutzes

 

Rz. 499

Hervorgehoben werden sollen zuvor noch kurz in Grundzügen die im englischen Recht bestehenden Möglichkeiten der außergerichtlichen Sanierung und des Gläubigerschutzes einer Gesellschaft.

1. Abschluss eines Schuldenbereinigungsplans

 

Rz. 500

Das Gesetz enthält Mechanismen, im Wege von mehrseitigen Vereinbarungen (voluntary arrangements) zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern eine Schuldenbereinigung herbeizuführen (Sec. 1–7 Insolvency Act 1986). Die hierfür anwendbaren Verfahren sind weit gehend ohne Mitwirkung des Insolvenzgerichts durchzuführen. Die Geschäftsführer müssen hierzu...

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