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Bosnien und Herzegowina

Prof. em. Dr. Suzana Bubic, Dr. Stefan Pürner
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A. Einleitung

 

Rz. 1

Bei Bosnien und Herzegowina (kurz: BiH) handelt es sich um ein komplexes staatliches Gebilde, das durch eigentümliche föderale, wenn nicht sogar konföderal zu nennende Merkmale gekennzeichnet ist. Diese sind nicht zuletzt Folge dessen, dass in der Verfassung des Staates (die einen Annex zum Friedensvertrag von Dayton darstellt),[1] Zugeständnisse an durch den Krieg geschaffene Tatsachen gemacht werden mussten. Dadurch entstanden die beiden sog. Entitäten "Föderation Bosnien und Herzegowina" (kurz: FBiH) und "Republika Srpska" (kurz: RS),[2] die weitgehende eigene Gesetzgebungskompetenz, beispielsweise auch im Bereich des Familienrechts, besitzen.

 

Rz. 2

Neben den Entitäten besteht noch der Distrikt Brčko als Gebiet sui generis, der – ebenso wie die Entitäten – eine eigene familien- und damit auch eherechtliche Gesetzgebung besitzt. Diese De-facto-Dreiteilung des Landes Bosnien und Herzegowina macht eine einheitliche Darstellung des dortigen Eherechts unmöglich.

 

Rz. 3

Deshalb wird nachfolgend das Eherecht der beiden Entitäten getrennt dargestellt. Hierbei wird zuerst auf die FBiH als größtem Landesteil eingegangen,[3] dann auf die RS, wobei sich die Darstellung auf die wichtigsten Unterschiede zum Recht der Föderation beschränkt.[4] Von einer Darstellung des Eherechts des Distrikt Brčko, der mit seinen gerade einmal 80.000 Einwohnern kleinster Landesteil ist, wird dagegen abgesehen.

[1] Verfassung von Bosnien und Herzegowina, Annex 4 zum Friedensvertrag von Dayton vom 14.12.1995, offizielle Homepage des OHR, dort http://www.ohr.int/dpa/default.asp?content_id=372.
[2] Die RS ist Bestandteil Bosnien und Herzegowinas und liegt vollständig auf deren Staatsgebiet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Anfang der 1990er Jahre zeitweilig ausgerufenen "Serbischen Republik Krajin...

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