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BGM und betriebliche Mitbestimmung / 2 Einzelmaßnahmen des BGM

Julius Scheil, Joachim Schwede †
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Unter das BGM können u. a. folgende Maßnahmen fallen:

2.1 Alternde Gesellschaft

2.1.1 Maßnahmen

Die Gesellschaft altert und damit auch die Arbeitnehmerschaft. Unternehmen müssen darauf reagieren. Hier können z. B. in regelmäßigen Abständen Arbeitsplatzbegehungen stattfinden sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen durchgeführt werden, wie etwa die Zurverfügungstellung eines neuen Bürostuhls oder einer Hebehilfe. Daneben ist bei Älteren auf die Erhaltung der Gesundheit besonders zu achten, sodass z. B. an betriebseigene Präventionskurse oder Zuschüsse zu Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnessstudios zu denken ist. Für viele ältere Arbeitnehmer wirkt sich aber auch die Aussicht auf Altersteilzeit erleichternd aus und sorgt so für Motivation.

2.1.2 Mitbestimmung

Wird ein "Maßnahmenpaket" geschnürt, werden sich hierin Maßnahmen finden, die – z. B. nach der ArbStättV – keine Spielräume lassen (und damit keine erzwingbare Mitbestimmung auslösen), aber auch solche, die eine Mitbestimmung auslösen. Hier bietet sich eine Regulierung des Gesamtthemas durch eine Betriebsvereinbarung an.

2.2 Ergonomie

Die Ergonomie ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen anhand der menschlichen Bedürfnisse beschäftigt und damit in erster Linie mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.

2.2.1 Maßnahmen

Arbeitsmittel und Arbeitsprozesse sollen verschiedene Kriterien erfüllen, in erster Linie sollten sie keine gesundheitsschädigende Wirkung haben. Sämtliche Arbeitsprozesse stehen hierbei im Fokus. Das Hauptaugenmerk liegt auf Arbeitsmitteln, die eine gesunde Körperhaltung unterstützen. Gemeint ist aber auch das Design von Werkzeugen, Möbelstücken und technischen Gegenständen, wie etwa ergonomischen Mäusen und Tastaturen, die die Belastung des menschlichen Körpers während der Arbeitsprozesse minimieren und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit ...

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