Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arbeitszeit / 2.4.4 Verhältnis von täglicher Rahmenzeit und wöchentlichem Arbeitszeitkorridor

Stefanie Hock, Stefan Seitz
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

§ 6 Abs. 8 TVöD regelt, dass die Vorschriften zur Rahmenzeit und zum Arbeitszeitkorridor "nur alternativ gelten". Diese Vorschrift schränkt Rahmenzeit und Korridor nur geringfügig ein. Die Einschränkung gilt nämlich nicht generell in Bezug auf einen Betrieb, eine Verwaltung, sondern nur in Bezug auf das jeweilige Arbeitsverhältnis. Es ist also ohne Weiteres möglich, tägliche Rahmenzeit und wöchentlichen Arbeitszeitkorridor nebeneinander in einem Betrieb, in einer Verwaltung zur Anwendung zu bringen. Dabei kann der Anwendungsbereich auf unterschiedliche Teile eines Betriebs, einer Verwaltung erstreckt werden. Denkbar und zulässig ist es darüber hinaus, in Teilen von Betrieben, Verwaltungen für jeweils ein Arbeitsverhältnis das eine und für ein anderes Arbeitsverhältnis das andere Arbeitszeitmodell zur Anwendung zu bringen.

 
Praxis-Beispiel

In einem Betriebsteil fällt Arbeit über 45 Stunden pro Woche, aber stets beschränkt auf den Zeitraum zwischen 6 Uhr und 18 Uhr an (bei einer 5-Tage-Woche z. B. 60 Arbeitsstunden). In einem anderen Betriebsteil ist der Arbeitsanfall zwar regelmäßig auf maximal 45 Stunden beschränkt, die Verteilung aber so unregelmäßig, dass die Arbeit sich an manchen Tagen auf mehr als 12 Stunden verteilt, insgesamt aber weniger als 45 Stunden umfasst. Hier empfiehlt es sich, in dem einen Betriebsteil eine tägliche Rahmenzeit und in dem anderen Betriebsteil einen wöchentlichen Arbeitszeitkorridor einzuführen. § 6 Abs. 8 TVöD lässt dies zu.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 4.1.3 Geltung der einzelnen Teile der Entgeltordnung (§ 3 TV EntgO Bund)
    1
  • Altersgrenze / 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 1a TVöD
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe I a
    0
  • Anlage 1a zum BAT VKA / Vergütungsgruppe Vlll
    0
  • Ausbildung / 2.3.2.2 Freistellung gem. § 12a TVAöD
    0
  • Aushilfen (BAT) / 4.1.3 Haushaltsnahme geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse
    0
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 2.1 Abrechnung der monatlichen Entgelte
    0
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    0
  • Digitalisierung / 1.4.4 Ausschlusstatbestände
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a
    0
  • Entgeltordnung VKA / VI. Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 46-48 BPersVG ( ... / 1 Bundesrecht
    0
  • Jansen, SGB VI § 85 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten ... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)
    0
  • Jansen, SGB X § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften / 1 Allgemeines
    0
  • Kinderbezogene Entgeltbestandteile / 1.1.2.1 Anspruchsberechtigung übergeleiteter Beschäftigter
    0
  • Laufbahnverordnung Rheinland-Pfalz / Anlage 3 (zu § 41 Abs. 3) Vertrag
    0
  • Sommer, SGB V § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit
    0
  • Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 305 Einbeziehung allgemei ... / 1 Allgemeines
    0
  • Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 306 Rechtsfolgen bei Nich ... / 1.1 Allgemeines
    0
  • Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 65 Geschäftsführung / 2.1.2.1 Allgemeines
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Sicher agieren: Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Bild: Haufe Shop

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen Transparenz und der wirtschaftliche Umgang der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleistet sein. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie die Regelungen des Vergaberechts sicher und effizient umsetzen.


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Verwaltung) - A. Allgemeiner Teil
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Verwaltung) - A. Allgemeiner Teil

§§ 1 - 5 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich  zu § 1 Abs.1 Geltungsbereich des TVÖD Allgemein zur Geltung eines Tarifvertrags zu § 1 Abs.2 AT-Beschäftigte § 2 ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren