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Arbeitsschutzrecht: Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verstößen

Julius Scheil, Joachim Schwede †
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Zusammenfassung

 
Überblick

Wer kennt das nicht: Die Mitarbeiter tragen keine PSA oder befolgen trotz Unterweisung einfachste Sicherheitsregelungen nicht. Viele Arbeitnehmer sind einsichtig, wenn sie darauf hingewiesen werden, andere sind resistent gegen alle Mahnungen. Was also soll der Arbeitgeber tun? Von ersten Gesprächen über Betriebsbußen, Abmahnungen bis hin zur "fristlosen" Kündigung ist es wichtig, das jeweils angemessene und rechtlich einwandfreie Mittel zu kennen und rechtssicher zu verwenden. Dazu gehört auch eine saubere Dokumentation. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Sanktionsmittel, die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um Arbeitsschutzmaßnahmen wirkungsvoll und rechtssicher durchzusetzen. Arbeitgeber und betroffene Kollegen können zudem erwägen, unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den rechtswidrig handelnden Arbeitnehmer geltend zu machen. Daher enthält der Beitrag auch dazu Erläuterungen.

1 Thema mit großer Praxisrelevanz

Wie groß die praktische Relevanz dieses Themas ist, zeigt beispielhaft eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein vom 14.8.2007[1]: Ein 50-jähriger Maschinenführer, der seit rund 20 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, hatte beim Reinigen einer industriellen Presse diese von Hand wieder angefahren und dadurch die schwere Verletzung eines Kollegen verursacht. Er wurde fristlos gekündigt. Das LAG hielt die fristlose, wie auch eine hilfsweise ordentliche Kündigung aus mehreren Gründen für rechtswidrig:

  1. Die Sicherheitsvorschriften des Betriebs hätten die Inbetriebnahme der Maschine während der Reinigung nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Der Arbeitgeber habe solches Verhalten zumindest in der Vergangenheit geduldet.
  3. Der Arbeitgeber hatte keine Abmahnung erteilt.

Arbeitgeber müssen j...

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