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Analoge Kunst versus Kryptokunst: Folgebewertung (estb 2 ... / 1. Wertminderungsgründe bei Kunstgegenständen

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Analoge Kunstgegenstände = technische/physische Abnutzbarkeit: Analoge Kunstgegenstände (wie Gemälde oder Skulpturen) können sich technisch – d.h. physisch – z.B. durch ungünstige klimatische Verhältnisse abnutzen[7].

Dies kann dann der Fall sein, wenn Skulpturen oder Plastiken im Freien stehen oder Kunstwerke Wärme und hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind. Auch ungünstige Lichtverhältnisse oder Rauch und Essensdünste (wie z.B. in einem Hotel, einer Gaststätte oder einer Unternehmenskantine) können zu einer technischen Abnutzung eines Kunstgegenstands des Betriebsvermögens führen[8]. Beachten Sie: Beschädigungen eines Kunstwerks, dessen Zerstörung und kompletter Verlust stellen eine außergewöhnliche technische Abnutzung dar[9].

Kryptokunst = wirtschaftliche Abnutzung: Bei Kryptokunst gilt eine körperliche Abnutzung wegen fehlender physischer Substanz als ausgeschlossen[10], so dass hier als Wertminderungsgründe ausschließlich wirtschaftliche Ursachen in Betracht kommen[11].

Eine wirtschaftliche Abnutzung in Form eines Wertverlusts ist z.B. durch eine Änderung des Zeitgeschmacks möglich[12]. Dies gilt

  • sowohl für herkömmliche Kunst
  • als auch für Kryptokunst.

Bei der wirtschaftlichen Abnutzung sind die Besonderheiten des Kunstmarkts zu beachten, wo auch Künstler, denen zunächst eine große Karriere vorausgesagt wurden, doch nicht die erwartete Bedeutung erlangen und ihre Werke dadurch an Wert verlieren können oder sich der Kunstgeschmack seit der Anschaffung geändert hat[13]. Gerade im Kunstmarkt können somit auch nicht rational vorhersehbare Gründe für eine Wertveränderung eine Rolle spielen.

Kryptokunst = besondere Risiken für wirtschaftlichen Wertverlust: Bei Kryptokunst existieren zudem verschiedene Risiken für einen wirtschaftlichen Wertverlust, die allein in ihren technisch...

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