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Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht (estb 2024, Heft 10, S. 373)

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Vom FG entschiedene und zwischenzeitlich beim BFH anhängige Verfahren

[Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit (seit der letzten Auswertung in EStB 2024, 256) beim BFH anhängig sind.

[*] Der Autor war stellvertretender Vorsteher bei einem FA und ist nun als Steuerberater tätig.

1. Gewinneinkünfte

a) Erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart trotz formeller Bestandskraft nach Betriebsprüfung

Im Streitfall ging es um einen nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen, der zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gewechselt hatte. Das FA führte bei ihm eine Betriebsprüfung durch; die zum Prüfungszeitraum ergangenen Steuerbescheide waren bestandskräftig. Nach der Betriebsprüfung erließ das FA Änderungsbescheide zu Lasten des Steuerpflichtigen. Das FG vertritt die Auffassung, dass der Steuerpflichtige i.R.d. hiergegen gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht der Gewinnermittlungsart neu ausüben kann, um Mehrergebnisse zu kompensieren.

Thür. FG v. 31.8.2022 – 4 K 599/21, EFG 2024, 1020, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 1/23

b) Betriebsausgaben bei Abrechnungsbetrug durch Verwandten

Geldbeträge, die ein Unternehmer seinem Bruder zur Abwicklung betrieblicher Angelegenheiten übergibt und die der Bruder anschließend veruntreut, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Unternehmer den Bruder nicht wie einen fremden Mitarbeiter kontrolliert. Denn für einen Betriebsausgabenabzug bedarf es einer sorgfältigen Prüfung des objektiven, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb. Das gilt vor allem, wenn eine unerlaubte Handlung, die zu einem Verlust an Betriebsvermögen führt, aus einer Situation heraus begangen wurde, in der private und berufliche/betriebliche Momente eng miteinander verwoben sind oder einander überlagern. Die hiermit verbundenen Vermögensverluste des Ge...

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