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AGS 07/2010, Mitversicherung erstreckt sich auch auf Gebührenerhöhung

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ARB §§ 24, 25, 29; RVG VV Nr. 1008

Leitsatz

Unterhält nur einer von mehreren Mitmietern eine Rechtsschutzversicherung, in der der andere Mieter mitversichert ist, so hat der Rechtsschutzversicherer die allen Mietern entstehenden Kosten zu übernehmen einschließlich der Erhöhung nach Nr. 1008 VV wegen mehrerer Auftraggeber.

LG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.5.2010 - 2-08 O 397/09

Sachverhalt

Die Parteien streiten über den Umfang des Deckungsschutzes aus einer Rechtsschutzversicherung, denen die ARB 75 zugrunde liegen.

Der Kläger hatte zusammen mit einem anderen Arzt eine Praxis betrieben und zusammen mit ihm Praxisräume angemietet. Es kam hiernach zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit den Vermietern, die in ein gerichtliches Verfahren vor dem LG Frankfurt/M. mündete. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Im Verlaufe der Auseinandersetzung verstarb der Mietmieter und wurde durch eine aus vier Personen betehende Erbengemeinschaft beerbt.

Vorgerichtlich hatte der Klägervertreter für den Kläger Rechtsschutz bei der Beklagten zunächst für die außergerichtliche Durchsetzung seiner Interessen gegenüber den Vermietern beantragt. Die Beklagte hatte für die vorgerichtliche Auseinandersetzung Rechtsschutz für sämtliche nach den ARB 75 freistellungspflichtigen Rechtsverfolgungskosten zugesagt. Dies hat sie allerdings mit der Einschränkung versehen, dass die gem. Nr. 1008 VV anfallende "Mehrvertretungsgebühr" nicht übernommen werde, weil die "Mehrvertretungsgebühr" durch die zusätzliche anwaltliche Vertretung der Mitglieder der Erbengemeinschaft, die keinen Rechtsschutzversicherungsvertrag bei ihr abgeschlossen hat, entstanden sei.

Nach Zustellung der Klageschrift in dem Mietrechtsstreit vor dem LG Frankfurt/M., in dem der Kläger und die Erbengemeinschaft von den Vermietern gesamtschuldnerisch auf Zahlu...

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LG Frankfurt am Main 2-08 O 397/09
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  Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger und in Höhe von 316,23 EUR freizustellen von dem Vergütungsvorschussanspruch gemäß Rechnung des Rechtsanwalts vom 04.12.2010. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger und in Höhe von ...

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