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§ 9 Verwaltungsrecht / J. Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid

Michael Krämer, Esthersine Böhmer
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I. Muster: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid

 

Rz. 46

Muster 9.10: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid

 

Muster 9.10: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

1. Häufige Problempunkte

Grundsätzlich muss jedes Bauvorhaben und jede Nutzungsänderung zuvor durch die Baubehörde genehmigt werden. Bei eigenen Bauvorhaben treten erfahrungsgemäß oft Probleme auf bei

a) der straßenmäßigen Erschließung, das heißt der Anbindung an eine öffentliche Straße, insbesondere hinsichtlich der Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr
b) dem Anschluss an einen öffentlichen Abwasserkanal
c) den Abstandsflächen zwischen Außenwänden und Grundstücksgrenzen
d) aneinandergereihten Gebäuden hinsichtlich der für den Brandschutz erforderlichen Gebäudeabschlusswände (keine Öffnungen zulässig)
e) einem Dachausbau hinsichtlich der Treppen und Rettungswege
f) dem Nachweis der notwendigen Stellplätze

2. Hinterliegergrundstücke

Insbesondere bei Hinterliegergrundstücken (Bauen in zweiter Reihe) können Probleme mit der rechtlichen Absicherung der Erschließung entstehen. Wenn Wege und Leitungen fremde Grundstücke queren müssen, sollte daher zunächst geklärt werden, ob eine entsprechende Grunddienstbarkeit (privatrechtlich gegenüber dem Nachbarn, im Grundbuch einzutragen) und eine entsprechende Baulast (öffentlich-rechtlich, im Baulastenverzeichnis der Stadt einzutragen) besteht. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Einräumung dieser Rechte zunächst mit den Grundstücksnachbarn ausgehandelt werden. Bei der Verhandlung und Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie gerne.

3. Beengte Grundstücke

Reicht der Platz auf dem eigenen Grundstück nicht für die Abstandsflächen oder die notwendigen St...

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