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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit

Michael Krämer, Esthersine Böhmer
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Rz. 42

Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit

 

Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

1. Kosten des gerichtlichen Vorgehens

Hierzu erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenschätzung. Zur groben Orientierung nennen wir nur zwei Beispiele: Bei einem Streitwert von 7.000 EUR entstehen gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von rund 1.350 EUR. Bei einem Streitwert von 10.000 EUR entstehen gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von rund 1.850,45 EUR. Die Gerichtskosten betragen im ersten Beispiel 609 EUR und im zweiten Beispiel 798 EUR. Diese Kosten sind von Ihnen als Kläger als Vorschuss einzuzahlen. Falls Ihre Klage auf ganzer Linie Erfolg hat, muss die Gegenseite die Kosten erstatten. Kommt es nicht zur mündlichen Verhandlung, weil sich die Sache anderweitig erledigt hat, bleibt die Rechtsanwaltsgebühr für den Termin erspart. Ist kein Urteil erforderlich, weil sich die Sache inzwischen anderweitig erledigt hat, werden Ihnen zwei Drittel des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses vom Gericht zurückerstattet. Im Fall eines Vergleichs fällt hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren eine Vergleichsgebühr an, diese Mehrkosten werden aber ausgeglichen durch die teilweise Rückerstattung des Gerichtskostenvorschusses und die Kostenbeteiligung des Gegners an den verbleibenden Gerichtskosten. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen, bezogen auf Ihren speziellen Fall, sprechen Sie uns darauf an!

2. Mehrere Anlieger möchten gemeinsam vorgehen

Ein gemeinsames Vorgehen mehrerer Anlieger kann sinnvoll sein. Insbesondere fördert der Informationsaustausch unter Anliegern häufig zusätzliche Argumente und Beweisstücke...

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