Rz. 168
Da weitere Kapitel in diesem Buch (vgl. § 10 Rdn 1 ff., § 11 Rdn 1 ff.) die Berufshaftpflichtversicherung thematisieren, finden sich hier nur Ausführungen zur Betriebshaftpflichtversicherung. Diese unterscheidet zwischen den
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allgemeinen Betriebs- sowie Betriebsstättenrisiken sowie den |
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Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenrisiken (dazu vgl. § 12 Rdn 1 ff.). |
Rz. 169
Allgemeine Betriebsrisiken bestehen unabhängig von der speziellen unternehmerischen Tätigkeit (z.B. Mietsachschäden). Betriebsstättenrisiken resultieren aus der konkreten Firmentätigkeit (z.B. im Baugewerbe). Sie grenzen sich in zeitlicher Hinsicht vom Produkthaftpflichtrisiko ab. Letzteres betrifft Schäden, die nach Inverkehrbringen von Waren, nach Erbringen vollständiger Leistung oder nach Abschluss von Arbeiten eintreten. Rückrufkostenrisiken resultieren aus behördlich angeordneten Rückrufen. Nachfolgend sind nur einige beispielhafte allgemeine Betriebs- und Betriebsstättenrisiken erläutert.
1. Primäre Risikobegrenzungen
Rz. 170
In der Betriebshaftpflichtversicherung ist jeweils genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer genießt. Sinnvollerweise ist bei Vertragsabschluss auf die richtige Beschreibung des Risikos des zu versichernden Unternehmens zu achten. Betriebstypisch sind nicht nur Risiken, die man üblicherweise mit einem bestimmten Betriebsbild verbindet, sondern auch solche, die sich durch damit zusammenhängende Hilfs- oder Nebenleistungen verwirklichen können. Dabei werden neben üblichen auch untypische Risiken erfasst, mit denen bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht gerechnet wurde. Die Einordnung in noch gedeckte oder schon außerhalb des Versicherungsu...