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§ 8 Steuerpflichtiger Erwerb, Wertermittlung und Bewertung / I. Allgemeines

Bernhard Schmid
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Rz. 102

Bei den Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) handelt es sich um steuerliche Masseverfahren, die anhand von Typisierungen und vereinheitlichten Bewertungsparametern zu Steuerbreiten führen. Die Regelung des § 198 BewG – auch als "Escape-Klausel" bezeichnet – sieht daher im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerpflichtigen vor.

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