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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH-Anwalt

Wolf Schulenburg, Gundel Baumgärtel
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Rz. 439

Wie bereits im Kapitel zum Revisionsverfahren erläutert, ist es für den Auftraggeber günstiger, wenn er dem BGH-Anwalt einen bedingten Auftrag erteilt, zunächst die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde zu prüfen. Verneint der BGH-Anwalt die Erfolgsaussichten, so ist die für die Prüfung entstandene Gebühr Nr. 2100 VV RVG wesentlich geringer als die Gebühr Nr. 3509 VV RVG für die vorzeitige Erledigung der Angelegenheit.

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