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§ 8 Arbeitsrecht

Sandra Meinke
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A. Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

 

Rz. 1

Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

 

Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

1. Aktuelle Situation

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung erteilt. Wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen:

a. Außerhalb eines Gerichtsverfahrens können Sie selbst oder durch mich eine Gegendarstellung zu der Abmahnung abgeben. Möglicherweise nimmt Ihr Arbeitgeber dann die Abmahnung zurück und entfernt diese aus der Personalakte. Sofern dies nicht der Fall ist, muss der Arbeitgeber Ihre Gegendarstellung zur Personalakte nehmen, sodass Abmahnung und Gegendarstellung zusammen dort enthalten sind.
b. Sie können eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Rücknahme der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte erheben. Das Arbeitsgericht wird prüfen, ob die Abmahnung berechtigt erteilt wurde. Wenn ja, verbleibt die Abmahnung in der Personalakte. Wenn nein, wird das Arbeitsgericht den Arbeitgeber verurteilen, die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.
c. Eine Klage gegen eine Abmahnung kann das Arbeitsverhältnis (zusätzlich) belasten. Anstatt eine Klage zu erheben, ist es auch möglich, abzuwarten, ob Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt kündigt und als Kündigungsgrund neben einem neuen Fehlverhalten auch die Abmahnung anführt. In diesem Falle könnten Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Das Gericht wird innerhalb des Kündigungsschutzprozesses die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen. Falls die Abmahnung unberechtigt erteilt wurde, ist (je nach den Umständen des einzelnen Falles) voraussichtlich auch die Kündigung unberechtigt. Sie würden das Kü...

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