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§ 7 Verwirkung, Befristung, Herabsetzung, Verjährung, Verzug / b) Abänderungsverfahren und Verfahrenskostenhilfe

Dr. iur. Wolfram Viefhues
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aa) Rechtshängigkeit bereits durch Antrag auf Verfahrenskostenhilfe?

 

Rz. 223

In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass bereits durch die die Übersendung eines VKH-Antrages Rechtshängigkeit eintritt. Durch die Fassung des § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist jetzt klargestellt, dass die Zeitschranke nicht durch ein vorangegangenes Verfahrenskostenhilfeverfahren oder die bloße Einreichung der Antragsschrift bei Gericht ausgelöst wird.[440]

Empfohlen wird in diesem Zusammenhang, die sofortige Zustellung vor Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses zu beantragen. Die Pflicht zur Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses besteht nicht, wenn

▪ glaubhaft gemacht wird, dass dem Antragsteller die alsbaldige Zahlung der Kosten mit Rücksicht auf seine Vermögenslage oder aus sonstigen Gründen Schwierigkeiten bereiten würde (§ 15 Nr. 3a FamGKG) oder
▪ glaubhaft gemacht wird, dass eine Verzögerung dem Antragsteller einen nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schaden bringen würde; zur Glaubhaftmachung genügt in diesem Fall die Erklärung des zum Verfahrensbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts (§ 15 Nr. 3b FamGKG).
 

Rz. 224

Zu bedenken ist dabei aber, dass durch die – sofortige – Zustellung auch Rechtshängigkeit eintritt und Kosten ausgelöst werden. Wird später Verfahrenskostenhilfe nicht oder nur in geringerem Umfang bewilligt, wird der Antragsteller mit diesen Kosten belastet.

 

Rz. 225

Der Zugang eines bezifferten (höheren) Zahlungsantrages im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens setzt den Antragsgegner jedoch immer bereits schon nach den allgemeinen Regelungen (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB) in Verzug. Dazu genügt ein korrektes Auskunftsverlangen (vgl. § 1613 BGB).

[440] Hdb. FAFamR/Kintzel, 12. Aufl., Kap. 6 Rn 1214.

bb) Verweigerung der VKH bei fehlender vorgerichtlicher Aufforderung zur Herabsetzung?

 

Rz. 226

Eine Reihe von Obergerichten bewilligt nur dann Verfahrenskostenhilfe für ein Abänderungsbegehren auf Herabsetzung des Unterhaltes, wenn ...

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