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§ 7 Testamentsgestaltung

Patricia Goratsch, Florian Enzensberger
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A. Allgemeines

I. Vorsorgeplanung

 

Rz. 1

In den nächsten Jahren werden in Deutschland zwischen ein bis zwei Bill. Euro vererbt. Nicht einmal in der Hälfte aller Erbfälle liegt jedoch eine letztwillige Verfügung vor. In den übrigen Todesfällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge entspricht aber in den meisten Fällen nicht den Wünschen der Beteiligten, insb. nicht im Fall von Ehegatten. Der Todesfall bringt neben dem persönlichen Verlust eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Probleme mit sich. Eine vernünftige und umfassende Vorsorgeplanung sollte deshalb unbedingt vorhanden sein. Zur Absicherung der Vermögensnachfolge dient insb. die Verfügung von Todes wegen.

II. Ermittlung der Ausgangslage

 

Rz. 2

Die Erarbeitung einer letztwilligen Verfügung setzt zwingend eine detaillierte Kenntnis des Sachverhalts durch den Berater voraus. Der Berater kann bei Erfassung des Sachverhalts gar nicht penibel und kleinlich genug vorgehen. Nur die exakte Kenntnis des Sachverhalts garantiert letztendlich eine erfolgreiche Mandatsführung. Die Ermittlung der Ausgangslage wird i.d.R. einen Großteil des Zeitaufwandes des Mandats beanspruchen. Der Berater sollte sich hierzu sämtliche notwendigen Dokumente vorlegen lassen oder selbst beiziehen.

 

Praxishinweis

Aus haftungsrechtlichen Erwägungen sollte dem Mandanten vor Gestaltung der Verfügung von Todes wegen der ermittelte Sachverhalt nochmals schriftlich überlassen werden mit der Bitte um Durchsicht und ggf. Korrektur. So kann später nachvollzogen werden, von welchen Voraussetzungen der Berater bei Erstellung der Verfügung von Todes wegen ausgehen durfte.

Im Wesentlichen untergliedert sich die Sachverhaltsdarstellung in drei Bereiche:

▪ persönliche Verhältnisse
▪ wirtschaftliche Verhältnisse
▪ Wünsche und Absichten des Erblassers.

1. Persönliche Verhältnisse

 

Rz. 3

Bei der Personenerfassung wird es zunächst in jedem...

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