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§ 6 Abrechnung, Gebühren und Vollstreckung / B. Vollstreckung

Patrick Mustu
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Rz. 10

Wenngleich eher selten, so kann es doch einmal vorkommen, dass ein Mandant Näheres über die Möglichkeiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung wissen möchte. Da haben wir also einiges zu tun. Es dürfte sich anbieten, einen Text für ein Merkblatt, eine Mail oder unsere Webseite parat zu haben, den wir dann immer wieder verwenden oder als Handreichung vorhalten können. Was gehört in solch eine Information?

Zum einen sind das natürlich die Voraussetzungen. Zum anderen die verschiedenen Arten der Zwangsvollstreckung. Legen wir uns erst einmal die Grundbegriffe zurecht:

 
to enforce enforcement enforceable
Verb Substantiv Adjektiv

Damit können wir dann arbeiten. Manchmal wird auch to execute | execution | executable verwendet. Allerdings hat das noch eine Reihe anderer Bedeutungen und Verwendungen (ausführen, durchführen, bewirken, hinrichten), so dass die anderen Begriffe präziser sind.

 

Rz. 11

 

Achtung!

Ein vollstreckbarer Titel ist kein "enforeceable title". Das heißt lediglich "Recht". Vielmehr müssen wir den Titel genau benennen: judgment (Urteil) | order oder decree (Beschluss) | notarial deed (notarielle Urkunde) | settlement (Vergleich); enforceable vorangestellt ergibt dann den Gesamtbegriff. Der Vollstreckungsbescheid (Mahnverfahren) ist ein enforceable payment order. Wenn Sie lieber einen allgemeinen Begriff nehmen, können Sie enforceable instrument verwenden. Nur eben nicht "title". Im Juristischen ist das ein Synonym für right (Recht) und wird häufig im Zusammenhang mit Eigentumsrechten verwendet. Ansonsten ist es eher ein Buch-/Filmtitel oder eine Anrede (Mr/Ms).

I. Mandanteninformation

 

Rz. 12

Greifen wir zunächst die Idee einer Handreichung oder eines Informationstextes für unsere Webseite auf. Hierfür brauchen wir einige Begriffe, die wir zusammentragen müssen.

 
▪ pfänden
▪ Pfändung
▪ Sa...

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