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§ 54 Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht / IV. Muster: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Dr. Andreas Geiger, Dr. Wolfgang Würfel
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Rz. 107

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Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

zwischen dem

Land Berlin, vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin, nachfolgend "Landesdenkmalamt", und durch die Untere Denkmalschutzbehörde _________________________, nachfolgend "Untere Denkmalschutzbehörde",

und der

_________________________-GmbH, nachfolgend "_________________________-GmbH",

über die denkmalgerechte Sanierung und den Ausbau der Gebäude _________________________

Die oben genannten Vertragsparteien schließen folgende Vereinbarung ab:

Vorbemerkung

Die _________________________-GmbH ist Eigentümerin der Grundstücke Flur _________________________, Flst.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________

_________________________

Die bestehenden Gebäude (vgl. Lageplan; Anlage) sind Baudenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin; die nachrichtliche Eintragung in die Denkmalliste ist erfolgt.

Die Bausubstanz der Baudenkmale ist in sehr schlechtem Zustand. Für eine neue Nutzung ist deshalb eine grundlegende Sanierung des Altbestandes notwendig. _________________________

Die Möglichkeit einer Sanierung unter vollständiger Erhaltung der Gebäude ist aus technischer Sicht zweifelhaft; der dafür notwendige Zeitaufwand und die dafür erforderlichen Kosten, die sich aus den benannten Gutachten ergeben, überschreiten eindeutig die Zumutbarkeitsgrenze. Die vollständige Erhaltung und wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Gebäude ist deshalb wegen technischer Unmöglichkeit bzw. wirtschaftlicher Unzumutbarkeit für die _________________________-GmbH nicht möglich.

In dem Bemühen, die denkmalgerechte Sanierung und den Ausbau der historischen Gebäude sowie die Neugestaltung des Gesamtkomplexes zu gewährleisten, wird...

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