Rz. 8
Damit bestimmt sich der Versicherungsinhalt insbesondere auch nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, den Versicherungsbedingungen. Hierzu gehörten in der Vergangenheit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und zusätzlich Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Die BBR haben das jeweils versicherte Risiko angepasst und ergänzt.
Rz. 9
Seit 2013 hat der GDV neue Musterbedingungen für die Haftpflichtversicherung entworfen und seither stetig weiter entwickelt. Sie stellen als Allgemeine Versicherungsbedingungen jeweils für die Privathaftpflichtversicherung (AVB-PHV) bzw. für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB-BHV) ein grundlegendes Bedingungswerk dar. Damit sind standardisierte allgemeine und besondere Regelungen in einem Gesamtklauselwerk vereint. Gleichwohl sind weiterhin zusätzliche (formularmäßige oder individuelle) Vereinbarungen möglich.
Rz. 10
Des Weiteren können spezielle Klauseln, besondere Tarifbedingungen oder auch individualvertragliche Regelungen vereinbart sein.
Rz. 11
Der Versicherungsmarkt ist stets in Bewegung; die Produkte sind vielfältig. Mithin ist jeweils zu prüfen, welche vertraglichen Bedingungen für den Zeitpunkt des jeweiligen Versicherungsfalles gelten und ggf. welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind.
Rz. 12
Es gibt sowohl in der Privathaftpflichtversicherung als auch in den Haftpflichtversicherungen zu unternehmerischen Risiken zahlreiche unterschiedliche Produkte. Gerade im betrieblichen und beruflichen Bereich erklärt sich das schon mit der Vielzahl unterschiedlicher Gefahren. Die Bedingungswerke und Tarife können sich ähneln, unterscheiden sich bisweilen aber auch erheblich. Es ist also jeweils zu prüfen, welche AVB (oder ggf. AHB und BBR) bei Vertragsabsch...