Rz. 6
Die Darstellung, was genau in den einzelnen Normen geregelt ist, würde den Umfang dieses Buches sprengen. Da es zur sachgerechten juristischen Arbeit gehört, die einschlägigen Rechtsquellen zu lesen, wird dies auch vorausgesetzt. Gerade Versicherungsbedingungen geben ihren Inhalt meist durch klaren Wortlaut preis. Es empfiehlt sich daher, beim Studium der nachfolgenden Ausführungen die einschlägigen Passagen parallel zu lesen. Für die anwaltliche Fallbearbeitung ist das ohnehin unabdingbar. Dies gilt insbesondere auch, weil sich Versicherungsbedingungen von Gesellschaft zu Gesellschaft nicht selten in kleinen, bisweilen aber entscheidenden Details unterscheiden können.
a) Gesetzliche Regelungen
Rz. 7
Gesetzliche Regelungen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG), gilt für die Haftpflichtversicherung grundsätzlich auch der Abschnitt 1 zu den Allgemeinen Vorschriften des Kapitels 2 zur Schadensversicherung (§§ 74–87 VVG), jedoch nur soweit sich keine spezielleren Normen finden. Dies ist in Teil 2 Einzelne Versicherungszweige VVG mit dem Kapitel 1 Haftpflichtversicherung (dort mit §§ 100–124 VVG) der Fall. Abschnitt 1 jenes Kapitels verhält sich über Allgemeine Vorschriften (§§ 100–112 VVG) und Abschnitt 2 (§§ 113–124 VVG) über solche zur Pflichtversicherung.
b) Vertragliche Regelungen
Rz. 8
Damit bestimmt sich der Versicherungsinhalt insbesondere auch nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, den Versicherungsbedingungen. Hierzu gehörten in der Vergangenheit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und zusätzlich Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Die BBR haben das jeweils versiche...