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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Einkommensteuer

Stephan Rißmann
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Rz. 341

Die einkommensteuerlichen Probleme, die bzgl. der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auftreten können, sind vielfältig und es können sich teilweise regelrecht dramatische Auswirkungen ergeben, wenn bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die steuerliche Seite nicht ständig "im Auge behalten" wird. Eine umfassende Übersicht aller möglichen Probleme ist hier nicht möglich. Vielmehr geht es darum, generell für die steuerlichen Fragen das Problembewusstsein zu "schärfen", um rechtzeitig geeigneten Rat von spezialisierten Rechtsanwälten und spezialisierten Steuerberatern einzuholen. In Anlehnung an Landsittel[636] werden daher nachfolgend lediglich zwei "Schlagworte" herausgegriffen.[637]

[636] Landsittel, Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbfall und Schenkung, Rn 588.
[637] Ausführlich Rißmann/Unger, Die Erbengemeinschaft, § 18 Rn 33 ff.

a) Ausgleichszahlungen

 

Rz. 342

Im Falle der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden regelmäßig Ausgleichszahlungen zwischen den Erben fließen, soweit nicht der gesamte Nachlass versilbert, sondern unter den Erben aufgeteilt worden ist. Derartige Ausgleichszahlungen werden auch dann fällig, wenn der Erblasser im Rahmen einer Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB den Erben Gegenstände mit verschiedenen Werten zugewandt hat. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, ob der Erblasser die Gegenstände tatsächlich im Rahmen einer Teilungsanordnung zugewandt hat oder vielmehr das Vorausvermächtnis gewählt hat: Wer durch Teilungsanordnung "mehr" erhält und Ausgleichszahlungen leisten muss, hat i.H.d. Zahlung Anschaffungskosten, da die Auseinandersetzung nun einen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang darstellt.[638]

 

Rz. 343

Ergibt sich aus der Verfügung des Erblassers, dass dem begünstigten Erben nicht bloß der Gegenstand, sondern dazu auch die Früchte...

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