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§ 4 Sachversicherungen / 2. Unfallschaden nach Diebstahl

Kerstin Hartwig, Dr. Hubert W. van Bühren
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Rz. 218

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Muster 4.16: Klage bei Unfallschaden nach Diebstahl

An das Amtsgericht _________________________

_________________________

Klage

der Frau _________________________, _________________________ (Adresse),

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ Köln,

gegen

die _________________________ Versicherungs-AG, vertr.d.d. Vorstand, dieser vertr.d.d. Vorsitzenden _________________________,

– Beklagte –

wegen: Versicherungsleistung (Schd.-Nr. _________________________)

Streitwert: 1.700 EUR

Anträge:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.700 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Klagezustellung zu zahlen.
2. Im schriftlichen Vorverfahren ergeht Versäumnisurteil gemäß § 331 Abs. 3 ZPO.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 EUR freizustellen.

Gründe:

Gegenstand der Klage sind Leistungsansprüche der Klägerin aus einer bei der Beklagten bestehenden Teilkaskoversicherung. Die Beklagte hat einen Teilkaskoschaden als Vollkaskoschaden abgerechnet unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 2.000 EUR. Es lag jedoch ein Teilkaskoschaden vor, für den eine Selbstbeteiligung von 300 EUR vereinbart worden ist.

1. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes ergibt sich aus § 215 VVG.
2.

Die Klägerin unterhält bei der Beklagten für ihr Fahrzeug mit dem amtl. Kennz. _________________________ eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2.000 EUR und eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 EUR.

Beweis: Vorlage des Versicherungsscheines vom _________________________, von dem eine Kopie als Anlage K 1 zu den Gerichtsakten gereicht wird.

3.

A...

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