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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Musterbeschluss

Dr. iur. David Greiner
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Rz. 30

Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme

 

Muster 4.3: Beschluss über Sanierungsmaßnahme

1. Grundlagen

a) Das Gebäude soll auf der Grundlage des Sanierungskonzepts des Ingenieurbüros Dr. Ing. vom 22.3.2021 saniert werden. Dazu gehören die Erneuerung der Fassade (mit verbesserter Wärmedämmung), die Sanierung der Balkone und der Einbau neuer Fenster (dreifachverglaste Isolierglasfenster mit Alurahmen statt der bisherigen Holzfenster).

b) Mit der Erneuerung und Dämmung der Fassade wird die Firma X auf der Grundlage ihres Angebots vom 22.12.2021 beauftragt.

c) Mit dem Einbau neuer Fenster wird die Firma Y auf der Grundlage ihres Angebots vom 20.12.2021 beauftragt.

d) Mit der Abdichtung und Wiederherstellung des Betons der Balkone wird die Firma Z auf der Grundlage ihres Angebots vom 15.12.2021 beauftragt.

e) Das Ingenieurbüro Dr. Ing. wird gemäß dem Angebot vom 10.12.2021 mit der Objektüberwachung nebst Dokumentation und technischer Abnahme beauftragt.

f) Der Verwalter wird angewiesen, die Verträge erst dann abzuschließen, wenn mindestens 75 % der Sonderumlage nach Nr. 4a bezahlt sind.

Variante: Der Verwalter wird angewiesen, diesen Beschluss erst nach Eintritt der Bestandskraft auszuführen. Von der Bestandskraft hat der Verwalter auszugehen, wenn ihm kein Eigentümer innerhalb der Anfechtungsfrist (ein Monat ab dem morgigen Tag) die bei Gericht eingereichte Beschlussanfechtung angezeigt hat. Der Beschluss darf ferner erst dann ausgeführt werden, wenn mindestens 75 % der Sonderumlage nach Nr. 4a bezahlt sind.

2. Regelungen in Bezug auf fremdgenutzte Wohnungen

Die Gemeinschaft übernimmt die Ankündigung der Maßnahme gem. § 15 WEG gegenüber Fremdnutzern.

3. Optional: Regelungen zur Wiederherstellung des Sondereigentums

Bei den Wohnungen Nr. 1–2, 10–17 ist auf Wunsch der betreffen...

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