Zwischen der Firma A. _________________________
– Schiedskläger(in) –
vertreten durch RA _________________________
und der Firma B. _________________________
– Schiedsbeklagte(n) –
vertreten durch RA _________________________
einerseits
und dem Schiedsgericht, bestehend aus
Herrn/Frau Vors. der Kammer für Handelssachen am Landgericht _________________________ (von den Schiedsrichtern als Vorsitzende(r) ernannt)
Herrn/Frau _________________________ aus _________________________ (von der Schiedsklägerin benannt)
Herrn/Frau _________________________ aus _________________________ (von der Schiedsbeklagten benannt)
andererseits
wird vereinbart:
1. Variante: Kurzfassung
| 1. |
Das Schiedsgericht wird aufgrund des zwischen den Parteien am _________________________ geschlossenen Schiedsvertrages tätig (der auf die _________________________ Schiedsordnung Bezug nimmt). |
| 2. |
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Schiedsrichter dem Schiedsvertrag entsprechend ernannt worden sind und ihre Ernennung angenommen haben. (Die für die bzw. den Vorsitzende(n) erforderliche dienstrechtliche Genehmigung liegt vor.) |
| 3. |
Die Parteien erkennen das Schiedsgericht als für den Streitfall zuständig an. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig und bindend. |
| 4. |
Schiedsort ist _________________________. Das Schiedsgericht kann jedoch auch an anderen Orten Verhandlungen führen und Beweise erheben, wenn es dies für zweckmäßig erachtet. Es wird die Parteien in diesem Fall vorher anhören. |
| 5. |
Fällt ein Schiedsrichter durch Tod, Kündigung, Ablehnung oder in sonstiger Weise weg, so berührt dies das Amt der anderen Schiedsrichter nicht. Vielmehr ist dann ein neuer Schiedsrichter entsprechend Ziff. _____________________... |