Prof. Dr. Hans Josef Vogel
Rz. 5
Der Reisende R bucht eine Schiffsreise in das Herz der schottischen Highlands, einschließlich Anreise per Flugzeug und Transfer. Die Reiseroute sah die Befahrung des Kaledonischen Kanals ab Inverness vor und bot entlang der Route die Besichtigung vieler bekannter Sehenswürdigkeiten. Geplant waren sieben Übernachtungen an sieben verschiedenen Orten/Liegeplätzen, tatsächlich gab es nur Übernachtungen an zwei Plätzen, da die Fahrt auf dem Kanal aufgrund einer Brückenreparatur nicht stattfinden konnte. Zudem fiel aufgrund eines Wartungsfehlers das Schiff aus und der geplante letzte Aufenthalt auf der Insel Mull fiel aus. Der Reiseveranstalter bot Bustouren von den Liegeplätzen zu den Sehenswürdigkeiten entlang des Kanals an. Die Zeit für den Besuch war indes deutlich kürzer, manche der Sehenswürdigkeiten konnten nicht angefahren werden, da die Busreisezeit zu lange war. Entgegen der Reisebeschreibung war auch kein deutschsprachiger Reiseführer an Bord; vielmehr wurden bei den Bustouren, die als Ersatz der ausgefallenen Anlegehäfen angeboten wurden, lokale Führer eingesetzt, die nur mit einem starken schottischen Akzent Englisch sprachen und mit normalen Englischkenntnissen nicht zu verstehen waren. Schließlich stellt sich bei der letzten Übernachtung an Bord vor dem Heimflug heraus, dass eine im Kleiderschrank befindliche Klimaanlagenzuleitung undicht ist. Durch die austretende Flüssigkeit wird ein Bild, das R beim Besuch einer Ausstellung für angemessene 10.000 EUR erworben hat, irreparabel beschädigt.
Variante 1: Kurz vor der Reise informiert der Reiseveranstalter den R, dass aufgrund der Brückenreparatur die Schiffsreise nicht wie geplant stattfinden kann. Als Ersatz wird der Aufenthalt an einem Hafen um fünf Tage verlängert. Überdies ermäßigt der Veranstalter de...