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§ 35 Reiserecht / (5) Vortrag im Prozess

Prof. Dr. Hans Josef Vogel
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Rz. 121

Angesichts dieser weiten Spanne der Faktoren und der unterschiedlichen Bewertungen bleibt nur eine möglichst konkrete Darlegung einerseits der die Qualität der Reise bestimmenden Faktoren und andererseits der tatsächlichen Einschränkungen. Bloß allgemeine Darlegungen ("entsprach nicht den Erwartungen", "Essen nicht dem Standard entsprechend", "Pool war übervoll") reichen nicht aus. Eine wertvolle Hilfe bei der Ermittlung der zutreffenden Minderungshöhe sind die Minderungstabellen.[142] Die "Frankfurter Tabelle" empfiehlt sich dagegen nicht, u.a. da sie seit 1994 nicht aktualisiert wurde. Gleichwohl ist es entscheidend, bei der Suche nach einem zutreffenden Minderungssatz ebenso die konkrete Situation, die dem Urteil zugrunde lag, zu ermitteln, wie den Vergleich mit dem eigenen Sachverhalt vorzunehmen. Letztlich geben die Tabellen einen ersten Anhaltspunkt, aber auch nicht mehr.

[142] ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln; Kemptener Reisemängeltabelle, https://reiserechtfuehrich.files.wordpress.com/2020/12/kemptener-tab-12–2020.pdf; Führich/Führich, Anh. zu § 21: Mängel- und Minderungsübersicht.

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