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§ 24 Rechtsmittel / L. Wiedereinsetzung

Dr. iur. Wolfram Viefhues
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Rz. 81

BGH, Beschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 329/20[110]

Zitat

1. Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 2.12.2020 – XII ZB 324/20, juris Rn 7 m.w.N. und v. 13.12.2017 – XII ZB 356/17, FamRZ 2018, 447 sowie an BGH, Beschl. v. 22.9.2020 – II ZB 2/20, juris).

…

BGH, Beschl. v. 23.9.2020 – XII ZB 94/20[111]

Zitat

1. Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 26.10.2005 – XII ZB 125/05, FamRZ 2006, 32).(Rn 13)

2. Die bloße – anwaltlich versicherte – Behauptung, der Schriftsatz sei an einem bestimmten Tag "bei der Post aufgegeben worden", ist zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds bereits im Ansatz nicht geeignet; das muss einem Rechtsanwalt auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein (im Anschluss an BGH Beschlüsse v. 22.9.2020 und v. 16.11.2020 – II ZB 2/20, juris) (Rn 11).

BGH, Beschl. v. 12.6.2019 – XII ZB 432/18[112]

Zitat

Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht nicht ausdrücklich gestellt zu werden; er kann auch ...

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