Dr. iur. Artur-Konrad Wypych
Rz. 22
Die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ergeben sich aus dem ArbSchG. Zunächst wird dort festgelegt, wie das Ziel der Sicherung und Verbesserung von "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes" erreicht werden soll (§ 1 ArbSchG). Das Gesetz enthält dafür eine konkrete Verpflichtung der Arbeitgeber, die in vielen Betrieben noch immer unterschätzt wird. Der Arbeitgeber hat danach nicht nur die dazu notwendige innerbetriebliche Organisation zu schaffen, sondern auch Vorkehrungen dahin gehend zu treffen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten tatsächlich beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden. Diese Anforderungen an die interne Organisation sind angelehnt an ähnliche Regelungen im Bereich des Umweltschutzes, und bedeuten i.d.R. einen nicht zu unterschätzenden personellen und finanziellen Aufwand. Die organisatorischen Maßnahmen können sich allerdings an der Zahl der Beschäftigten und der Art der Tätigkeit, d.h. an der Gefahrenstruktur, orientieren.
Rz. 23
Der Arbeitgeber hat die organisatorischen Voraussetzungen für den Arbeitsschutz zu schaffen und die technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Neben Geräten, sowie technischen und baulichen Sicherheitseinrichtungen aller Art gehört dazu auch die Zurverfügungstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Notduschen, Augenduschen, ausreichenden Flucht- und Rettungswegen, Erste-Hilfe-Material usw. Der Arbeitgeber hat die Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzes durch die Arbeitnehmer anzuordnen und zu überwachen. Darüber hinaus besteht eine sehr weitreichende, in vielen Unternehmen unterschätzte Pflicht des Arbeitgebers, nicht nur alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutz...