Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Darlegungs- und Beweislast

Karl-Hermann Zoll, Dr. iur. Frank Fad
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 945

Es gelten die allgemeinen Grundsätze, wonach jede Partei im Prozess die Beweislast für die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm trägt. Deshalb sind der Tatbestand der Amtspflichtverletzung, das Verschulden und der Schaden vom Geschädigten zu beweisen. Erfüllt die Amtspflichtverletzung die Tatbestände der §§ 836, 832, 833 S. 2 BGB, gelten deren Regeln der Beweislastumkehr.[2933] Soweit durch die Verwaltungsgerichte bereits rechtskräftig über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Amtshandlung entschieden worden ist, bindet dies im Rahmen der Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO auch die Zivilgerichte.[2934] Auch im Übrigen können dem Geschädigten in Bezug auf die Darlegung und den Nachweis eines Verschuldens der öffentlichen Hand Erleichterungen zustattenkommen.[2935] Der Geschädigte hat darüber hinaus zu beweisen, dass keine anderweitige Ersatzmöglichkeit besteht oder eine aus dem vorgetragenen Sachverhalt folgende anderweitige Ersatzmöglichkeit unzumutbar oder nicht zu realisieren ist;[2936] es ist dann Sache der in Anspruch genommenen Körperschaft, eine dritte anderweitige Ersatzmöglichkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Die Vereitelung oder Erschwerung der Beweisführung durch die haftende Körperschaft oder den Beamten führt in der Regel nicht zur Umkehr der Beweislast, ist jedoch – wie nach allgemeinen Grundsätzen – bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.[2937] Ferner hat der Geschädigte die Rechtswidrigkeit der Amtshandlung zu beweisen. Das gilt nicht, wenn die Amtspflichtverletzung nach den Regeln der Teilnahme am allgemeinen Verkehr zu beurteilen ist oder nach dem Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung die allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätze eingreifen (z.B. Verletzung von Verkehrssicherungspflichten). Durch die Tatbest...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 22 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / I. Tathandlung: Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung
    1
  • AGS 02/2022, Kostenerstattung nach Verfahrenstrennung / I. Sachverhalt
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • AGS Nr.12/2012, Kein Verjährungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • § 1 Kaufmannsbegriff / 2. Herabsinken auf kleingewerbliches Niveau
    0
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 1. Allgemeines
    0
  • § 13 Versicherungsrecht im Verkehrsrecht (Versicherungsr ... / B. Vertragsschluss
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 15 Kündigung und Insolvenz / I. Kündigungsbefugnis
    0
  • § 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen
    0
  • § 2 Pfändung von Arbeitseinkommen / a) Gesetzliche Grundlagen
    0
  • § 2 Urheberrecht / 4. Schranken als Ausdruck des Interessenausgleichs
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren