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§ 2 Überblick über beA, Gesellschafts-beA, beN, beBPo, b ... / B. Postfächer im ERV

Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
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I. EGVP

 

Rz. 6

EGVP ist die Abkürzung für "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach". Das EGVP dient der sicheren Kommunikation mit Gerichten und Behörden und ermöglicht seit 2004, sicher und doppelt verschlüsselt elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Man kann sich unter https://egvp.justiz.de (Abruf: 22.9.2022) über den Button "Allgemeine Informationen" u.a. ein Video zum EGVP anschauen, aber auch weitere Informationen erhalten. Über diese Internetseite können aktuelle Meldungen zu Störungen eingesehen werden, aber auch ein Newsletter abonniert werden, der je nach Auswahl bundesweit oder länderbezogen über Störungen unterrichtet. Im Fall der Einreichung von Schriftsätzen zur Fristwahrung können diese Informationen sehr hilfreich sein. Denn Wartungsarbeiten werden hier schon oft Wochen vorher angekündigt.

 

Rz. 7

Der Datenaustausch findet im OSCI-Transportprotokoll über sog. Intermediäre (Server) statt. Anwälte können via beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) mit dem EGVP des Gerichts kommunizieren. Dies trifft auch auf das beN (besondere elektronische Notarpostfach), das beBPo (besondere elektronische Behördenpostfach), ab 1.1.2023 das beSt (besondere elektronische Steuerberaterpostfach) sowie das eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) zu. Man muss somit nicht die Software des Kommunikationspartners beschaffen. Vielmehr ist innerhalb dieses Kommunikationspartnerkreises aufgrund des technischen Standards die Kommunikation untereinander möglich.

 

Rz. 8

Der EGVP-Classic-Client (nicht zu verwechseln mit dem EGVP als solchem) ist eine mittels Java Runtime Environment (JRE) unterstützte Applikation, die aus dem Internet auf den Rechner geladen werden konnte und jahrelang Bürgern und Anwälten als EGVP-kompatibler elektronischer Briefkasten zum...

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