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§ 2 Mandatsannahme u. Mandatskündigung / B. Mandatsablehnung

Sabine Jungbauer
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Rz. 3

Gerade im Familienrecht treten Mandanten mit schwieriger Persönlichkeitsstruktur gehäuft auf. Solange eine Pflicht zur Annahme des Mandats nicht besteht, sollten Anwälte daher immer sorgfältig prüfen, ob sie ein Mandat annehmen möchten. Trennung/Scheidung stellen eine außergewöhnliche Lebenssituation für Menschen dar. Es geht um "alles, was wichtig ist". Trennung/Scheidung werden häufig als persönliches Versagen erlebt und Menschen reagieren unterschiedlich auf diese belastende Situation. Verzweiflung, Existenzängste, Schuldvorwürfe, Privatestes kommt ans Licht, Verlassen des geliebten Wohnumfeldes, Verlust von Freunden, Verlust der eigenen Idee vom Leben "So hatte ich mir das nicht vorgestellt." sind nur einige der Stichworte, die sich aufdrängen, wenn das Thema Trennung/Scheidung ansteht.

 

Rz. 4

In diesem Zustand trifft der Mensch auf einen Anwalt/eine Anwältin

▪ der/die "nüchtern" ist,
▪ eine unverständliche Sprache spricht …,
▪ Dinge sagt, die man (in dieser Situation) nicht hören will …,
▪ und am Ende auch noch Geld verlangt.
 

Rz. 5

Dabei sind Mandanten oft sehr viel mehr darauf angewiesen, sich mit ihrem Anwalt/ihrer Anwältin zu verstehen, als umgekehrt. Und anders als bei einem Blechschaden in einer Unfallsache, hat man im Familienrecht mit "seinem Anwalt" / "seinem Mandanten" oft 1–2 Jahre oder auch länger zu tun. Daher ist eine gute Atmosphäre für beide sehr wichtig.

 

Rz. 6

Doch wie kommen Mandate im Familienrecht zustande? Der Mandant hat einen Termin vereinbart, es kommt zur Besprechung und man hat ihn "an der Angel"? Oder sieht man das erste Gespräch als eine Mandatsaquise, die Gelegenheit zu einem gegenseitigen Kennenlernen. Und lässt man sich gegenseitig die Zeit, in Ruhe zu überlegen und sich bewusst zu entscheiden? Oder stolpert man vielmehr in das Mand...

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