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§ 2 Kraftfahrtversicherung

Rolf Klutinius, Jan Therstappen
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A. Rechtsquellen und Versicherungsbedingungen

I. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

 

Rz. 1

Die wichtigste gesetzliche Rechtsquelle des Versicherungsvertragsrechts ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), zuletzt grundlegend reformiert durch die am 1.1.2008 in Kraft getretene VVG-Reform.

II. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

 

Rz. 2

Versicherungsunternehmen mit Sitz in der europäischen Gemeinschaft erhalten in ihrem jeweiligen Herkunftsland einen "europäischen Pass", durch den sie in sämtlichen Mitgliedstaaten tätig werden dürfen. Sie unterliegen hierbei nur der Rechts- und Finanzaufsicht des jeweiligen Herkunftsstaates.

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist seit dem 1.5.2002 mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und dem Wertpapierhandel zu einer einheitlichen Behörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), verschmolzen worden. Die deutschen Versicherungsunternehmen werden damit auch weiterhin der Rechts- und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt. Die Inhaltskontrolle der allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 305 ff. BGB. Allerdings ist die BaFin befugt, Maßnahmen gegen Versicherungsunternehmen zu ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, einen Missstand zu vermeiden oder zu beseitigen (§ 81 Abs. 1 und 2 VAG).

III. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

 

Rz. 3

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthält, trotz Übernahme einiger wichtiger Regelungen in das VVG durch die VVG-Reform, das zuletzt am 6.2.2017 geänderte Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vom 5.4.1965 wichtige Spezialvorschriften. Das Pflichtversicherungsgesetz wird ergänzt durch das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG) vom 24.7.1956.

IV. Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV)

 

Rz. 4

Die zuletzt am 13.1.2012 geänderte Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPf...

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